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Präambel

Der Galatasaray Gelsenkirchen e.V. ist ein offizieller Fanclub des Vereins Galatasaray Istanbul. Ziel ist es, die Werte des Vereins zu fördern, die Gemeinschaft der Fans zu stärken und die Kultur des Fußballs in Deutschland zu unterstützen.


§ 1 Name, Sitz und Zweck

  1. Der Verein führt den Namen Galatasaray Gelsenkirchen e.V. und ist im Vereinsregister eingetragen.
  2. Sitz des Vereins ist Gelsenkirchen, Deutschland.
  3. Zweck des Vereins ist:
    • Förderung der Sportkultur, insbesondere in Verbindung mit Galatasaray Istanbul.
    • Organisation von Veranstaltungen, Treffen und Reisen für Fans.
    • Unterstützung gemeinnütziger Projekte und Initiativen.

§ 2 Mitgliedschaft

  1. Arten der Mitgliedschaft:

    • Ordentliche Mitglieder: Personen, die den Mitgliedsbeitrag zahlen und aktiv teilnehmen.
    • Ehrenmitglieder: Personen, die sich besonders für den Verein verdient gemacht haben.
  2. Aufnahme:

    • Die Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche Anmeldung und Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags.
  3. Beendigung:

    • Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds.
    • Ein Austritt ist schriftlich mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu erklären.

§ 3 Beiträge

  1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  2. Beiträge sind monatlich im Voraus zu zahlen.
  3. Rückständige Beiträge können zum Ausschluss aus dem Verein führen.

§ 4 Organe des Vereins

  1. Mitgliederversammlung:

    • Höchstes Organ des Vereins, findet mindestens einmal jährlich statt.
    • Aufgaben: Wahl des Vorstands, Entgegennahme des Jahresberichts, Beschlussfassung über Satzungsänderungen.
  2. Vorstand:

    • Besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
    • Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Mitglieder haben das Recht, an Veranstaltungen und Versammlungen teilzunehmen.
  2. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Ziele des Vereins zu unterstützen und den Mitgliedsbeitrag pünktlich zu entrichten.

§ 6 Auflösung des Vereins

  1. Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an eine gemeinnützige Organisation, die von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen dieser Satzung bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.
  2. Diese Satzung tritt mit ihrer Annahme durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

Kontakt:
Galatasaray Gelsenkirchen e.V.
Adresse: Grothusstraße 5, 45881 Gelsenkirchen
E-Mail: Info@galatasaray-ge.de
Telefon: 015732671905